Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss:

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt worden ist.  Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes zustande. Falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, gilt dass diese bereitgestellt worden ist.

Die Unterkunft wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

An- und Abreise:

Die Anreise ist zwischen 15.00 Uhr und 19:00 Uhr möglich. Falls Sie früher oder später anreisen möchten, ist dies nur je nach Verfügbarkeit und nach Absprache mit uns möglich. Über eine Änderung der Anreisezeit muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren Den Wohnungsschlüssel als auch die Kurkarte bekommen Sie direkt bei Anreise von uns. Wir bitten um vorherige Bekanntgabe der ungefähren Anreisezeit.

Wir bitten Sie die Ferienwohnung bei Abreise bis spätestens 09.00 Uhr inklusive Schlüssel und Kurkarte zu übergeben. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.

Zahlungen:

Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft, Zusatzleistungen und Nebenkosten ist am Ende des Aufenthaltes des Gastes fällig und an den Gastgeber zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen.

Der Gastgeber ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % der gesamten Vergütung zu fordern, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen. Leistet der Gast die Anzahlung nicht fristgemäß, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast die Rücktrittskosten laut diesen AGB in Rechnung stellen.

Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche ist der Gastgeber berechtigt, den Preis für die bereits erbrachten Leistungen nach Ablauf der ersten Woche in Rechnung zu stellen.

Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Die Kosten können vor Ende des Aufenthaltes Bar oder per Überweisung beglichen werden.

Kurbeitrag:

Die örtliche Kurbeitrag wird bei der Übergabe der Unterkunft mit Aushändigung der Kurkarten fällig. Diese Gebühr ist nicht im Mietpreis enthalten und wird seperat berechnet:
Pro Personen (7 – 16 Jahre) 1,55€ pro Nacht
Pro Person (ab 17 Jahre) 3,10 € pro Nacht

Der Kurbeitrag wird vom örtlichen Meldeamt festgelegt und es gilt immer der aktuelle Beitrag zum Datum des Aufenthalts.

Nichtraucherwohnungen:

Bei unseren Wohnungen handelt es sich um Nichtraucherwohnungen. Das Rauchverbot gilt im gesamten Haus. Gerne ist das Rauchen am Balkon oder im Außenbereich gestattet.  Bei Zuwiderhandlung kommt es zu einer Gebühr von EUR 150,00.

Haustiere:

Aus Rücksicht gegenüber unseren Gästen mit Allergien sind keine Haustiere erlaubt.

Weitergabe der Ferienwohnung:

Eine Weitergabe der angemieteten Wohnung an Dritte ist ohne Absprache nicht gestattet.

Kurzaufenthalt Zuschlag:

Bei unter 5 Übernachtungen berechnen wir einen einmaligen Zuschlag von 70,00 Euro.

Stornierung/Änderung der Buchung durch den Gast:

Wir bitten Sie, Stornierungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir versuchen tolerant zu sein und die Wohnung anderweitig zu vermieten.

Bei bestätigten Buchungen werden bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise, 90% des Mietpreises ohne Kurbeitrag verrechnet. Bei weniger als 14 Tagen vor Anreise oder bei vorzeitiger Abreise wird der Gesamtpreis verrechnet. Eine Rückvergütung ist nur für die ortsübliche Kurbeitrag möglich.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland.

Pflichten des Gastes, Sachschäden:

Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Räumlichkeiten oder des Gebäudes sowie der zu den Räumlichkeiten oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit diese von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Gast soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.

In Ausgussbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches gegeben werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen oder ähnliche Schäden in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

An Einrichtungsgegenständen verursachte Schäden als auch sonstige Schäden müssen direkt bei uns bezahlt werden. Wir nehmen keine Abrechnung mit Haftpflichtversicherungen vor. Der Schadenverursacher ist der Schuldner.

Eltern haften für Ihre Kinder.

Kündigungsrecht:

Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Beherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der Gast das Zimmer vertragswidrig gebraucht oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Leistungen gewährt.

Haftung und Mängel:

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.

Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen, es sei denn diese ist unmöglich oder wird vom Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig, wenn ihm eine Fortsetzung des Vertragverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist.

Die Haftung des Beherbergungsbetriebs für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Beherbergungsbetriebs beruhen. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Datenschutz:

Alles rund um das Thema Datenschutz finden Sie hier.

WLAN Nutzung:

Es ist verboten die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben und diese stehen nur im Buchungszeitraum als kostenlose Serviceleistung zur Verfügung.

Schützen Sie Ihre Geräte mit einer Virensoftware, da Schadsoftware wie Viren auf das Endgerät gelangen können.

Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch rechtswidrige Verwendung des WLANs oder durch Nutzung von kostenpflichtigen Dienstleistungen entstehen.
Des Weiteren ist es nicht erlaubt rechtswidrige Inhalte zu nutzen oder zu verbreiten.

Das WLAN darf nicht benutzt werden um Spam zu versenden und es müssen die geltenden Jugendschutzvorschriften eingehalten werden.

Änderungen des Vertrages:

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen einer schriftlichen Form.

Hausordnung:

Die Gäste sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Tür werfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Rechtswahl und Gerichtsstand:

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Beherbergungsbetriebs als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. (Gerichtsstand Laufen)